Michael Blödel: Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bei der Kirchensteuer ein Fortschritt

28. November 2014

Am Donnertags, den 28.11.2014, hat der bayerische Landtag beschlossen, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Bezug auf die Kirchensteuer rückwirkend bis 2001 der Ehe gleichzustellen.

Dazu Michael Blödel, Vorsitzender der Schwusos Bayern: „Prinzipiell ist jede weitere Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe ein Fortschritt. Besonders löblich ist die rückwirkende Gleichstellung bis 2001 als erstmals gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften möglich waren.“

Auf Grund des besonderen Kirchgeldes - auch Heidensteuer genannt - das erhoben wird wenn einer der Lebenspartner/innen nicht in einer Kirche Mitglied ist und die Partnerschaft steuerlich gemeinsam veranlagt wird, kann es in bestimmten Fällen jedoch zu Nachzahlungsforderungen des Finanzamtes kommen.

„Vielleicht hat die Heidensteuer es der CSU so leicht gemacht der Rückwirkung bis 2001 zuzustimmen. Wenn man Geld verdienen kann, ist Gleichberechtigung deutlich leichter umzusetzen, als wenn man Geld auszahlen muss. So wurden beamtenrechtliche Zuschläge den Lebenspartnerschaften in Bayern nicht bis 2001 zugebilligt, sondern nur 2009“, gibt Michael Blödel zu bedenken.

„Wir als AG Lesben und Schwule würden uns freuen, wenn die verschiedenen Kirchen in Bayern die zusätzlichen Einnahmen aus Lebenspartnerschaften als Anreiz sehen, eben diesen Partnerschaften innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft die gleichen Rechte wie der Ehe einzuräumen. Gerade die katholische Kirche hat hier noch viel Nachholbedarf, während die Evangelische Kirche schon deutlich fortschrittlicher agiert“, fügte Michael Blödel hinzu.

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