Schwusos fordern den Wandel in den öffentlichen Verwaltungen und Ministerien weiterentwickeln

01. März 2013

Immer noch kommt es im öffentlichen Dienst zu Problemen mit der Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Transsexuelle und Transidenten. Aufgrund der veralteten Strukturen die immer noch vorherrschen, ist ein Outing sowie eine offene homosexuelle Lebensweise nur schwer bzw. gar nicht möglich. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass in den Verwaltungen keine Unterschiede zwischen Arbeitskräften aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gemacht werden. Es muss auch hier eine absolute Gleichstellung geben unabhängig der sexuellen Orientierung. Deshalb fordert die Bayern SPD sowie die Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen (Schwusos) in der Bayern SPD in ihrem Wahlprogramm:

• sich der Charta der Vielfalt anzuschließen.
• die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Sinne der Charta der Vielfalt innerhalb der bayerischen Ministerien und öffentlicher Verwaltungen zu fördern und zu verstehen. Jegliche Form der Diskriminierung und Ausgrenzung, der Nichtakzeptanz sexueller Vielfalt, muss in öffentlich erkennbarer Weise geächtet und zum Gegenstand der Auseinandersetzung um die Anforderungen an die Akzeptanz sexueller Vielfalt gemacht werden. Hierzu bedarf es der Sensibilisierung der Ministerien und öffentlicher Verwaltungen, angefangen bei den Führungsspitzen. Eine Entwicklung von Diversity-Richtlinien für den bayerischen öffentlichen Dienst ist zu entwickeln und abzuschließen. Hierzu gehört auch die Überlegung, inwieweit durch proaktive Ausschreibungen von Stellen im Rahmen von Einstellungskorridoren die Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transidenten und Intersexuellen Freundlichkeit des Öffentlichen Dienstes (Beispiel München) erhöht werden kann.
• darauf hinzuwirken, dass die Diversity Projekte die durch den bayerischen Staatshaushalt oder durch kommunale Trägerschaften gefördert werden, die Akzeptanz sexueller und geschlechtliche Vielfalt den Wandel der Verwaltung vorantreiben im Fokus ihrer Arbeit qualifiziert und nachweisbar verfolgen. Dies gilt nicht nur für „klassische“ Jugend-, Bildungs- und Sportprojekte, wo solche Anstrengungen schon seit längerem unternommen werden, sondern im besonderen der Streetwork und der Notunterkünfte, Nothilfedienste und Weglaufhäuser. Im Rahmen der Förderung von Jugendarbeit muss ein besonderer Fokus auf die geschlechterreflektierende Arbeit - vor allem mit Jungen - gelegt werden. Es sind Standards zu entwickeln, auf die Empfängerinnen und Empfänger von öffentlichen Fördermitteln im Rahmen der Mittelvergabe verpflichtet werden. Es ist ein Qualitätsmanagement zu entwickeln, welches es ermöglicht, die Einhaltung und Berücksichtigung der Ziele der Akzeptanzförderung sexueller Vielfalt zu kontrollieren.

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