Kündigungsverfahren in der Diözese Augsburg zeigt die menschenunwürdige Haltung der katholischen Kirche

25. Juni 2012

Anlässlich des Klageverfahrens einer lesbischen Kindergartenleitung in der Diözese Augsburg erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der BayernSPD, Ulf Schröder:

In dem aktuellen Klageverfahren einer Angestellten der Diözese Augsburg wird das Ausmaß der arbeitsrechtlichen Problematik der katholischen Kirche sichtbar. Die seit Jahren bestehende Sonderstellung der Kirchen in Deutschland zeigt hierbei, dass selbst die Menschenwürde und das friedliche Zusammenleben welche in unserem Grundgesetz verankert ist und einen jeden vor dem Gesetz gleich behandeln soll für die katholische Kirche nicht gilt.

So kam es in dem aktuellen Fall dazu, dass neben der in der Kirche praktizierten und von der deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten Grundordnung, welche in Ihrer Auffassung eine eingetragene Lebenspartnerschaft als schwerwiegenden Loyalitätsverstoß bezeichnet, dass gültige Gesetze zum Schutz der Mutter und des Kindes unberücksichtigt blieben. Dass die Kindergarten-leiterin zuvor jedoch eine untadelige Arbeit geleistet hat, spielte dabei für die Kirche aber keine Rolle.

Aus Sicht der Schwusos in der BayernSPD, stellt das Vorgehen der katholischen Kirche ein Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Wo bleibt da die von der katholischen Kirche gepredigte Nächsten-liebe? Mit dieser himmelschreienden Doppelmoral schädigt und verleugnet sich die Kirche nur selbst. Mit dieser Politik konterkariert die katholische Kirche nicht nur sämtliche Ziele des Staates, die inzwischen auch in Bayern auf eine Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben abzielen. Sie demonstriert auch eine Form der Doppelmoral, die schon eher lächerliche Züge aufweist: In vielen Pfarrgemeinden teilen die Priester mit ihren HaushälterInnen außer der Küche auch das Bett – den Gläubigen sind solche mehr oder weniger offene Partnerschaften egal, und zwar zu Recht. Sie sind froh, dass ihr Pfarrer kein einsamer Kauz ist.

Es gibt auch Bischöfe, die schwul sind, ihre Sexualität im Verborgenen ausleben und sonst scheinheilig durchs Leben wandeln. Und es gibt eine lesbische Kindergartenleiterin, die keine Lust mehr hatte zu schweigen und deshalb nun auf Geheiß der Diözese Augsburg gehen soll. Nachdem das Gericht in seinem aktuellen Urteil sich für die lesbische Mutter ausgesprochen hat, droht ihr nach der Elternzeit die fristlose Kündigung Ihres Arbeitsplatzes.

Aus diesem Grund fordern wir die deutsche Bischofskonferenz auf, auch im Hinblick der nicht wenigen homosexuellen Beschäftigten der deutschen Diözesen die aktuelle Grundordnung der katholischen Kirche zu ändern und das deutsche Grundgesetz in Ihrer Auslegung zu übernehmen. Es kann nicht sein, dass es bei der Vielzahl von bereits bekannten Fällen immernoch keine Änderung der Haltung geben kann.

Neben dieser Forderung werden wir uns mit der aktuellen Fassung der Sonderstellung des Artikel 9 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) sowie des Artikel 140 Grundgesetz befassen und hierzu entsprechende Anträge sowohl im bayerischen Landtag als auch deutschen Bundestag zur Beratung einbringen, welche eine Änderung der aktuellen rechtlichen Stellung der katholischen Kirche in Deutschland vorsieht.

Ein solcher Vorfall wie in der Diözese Augsburg darf nie wieder in der katholischen Kirche zugelassen und gedulder werden!