Schwusos Bayern begrüßen wegweisendes Urteil aus Karlsruhe

19. Februar 2013

Zum heute gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des Adaptionsrechts für Homosexuelle, erklärt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwule in der Bayern SPD (Schwusos), Ulf Schröder:

Seit langem kämpfen die Schwusos für eine Gleichstellung auch im Adoptionsrecht, es darf kein Verbot zur Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner geben. Mit Spannung haben die Schwusos in Bayern daher das Urteil am Dienstag erwartet. Bislang war die sogenannte Sukzessivadoption nur Eheleuten vorbehalten, dies wurde nun durch die Richter in Karlsruhe aufgehoben. „Wir sind hocherfreut das mit dem heutigen Urteil es nun möglich ist das Menschen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft das Recht haben das vom Lebenspartner adoptierte Kind als eigens anzunehmen, dies ist eine enorme Stärkung der Rechte homosexueller Menschen“ erklärt Ulf Schröder. Es ging zwar zunächst nur um die Sukzessivadoption, jedoch ist mit der heutigen Entscheidung klar das nun weitere Entscheidungen kommen müssen z.B. über die Ehe, im Steuerrecht sowie um die Ausweitung des Adoptionsrecht. Gerade jetzt muss die Schwarz-gelbe Koalition sich endlich in der Debatte bewegen. Homosexuelle Menschen und Gleichstellungspolitik haben heute kräftigen Rückenwind bekommen! Wir Schwusos kämpfen weiter für eine gerechte und tolerante Gesellschaft.