Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht erklärt der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen (Schwusos), Ulf Schröder:
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zeigt sich mal wieder wer der Motor in Sachen Gleichstellung in Deutschland ist. Nicht nur, dass damit das Bundesverfassungsgericht die Privilegien der Ehegatten gegenüber den eingetragenen Lebenspartnerschaften in Sachen familien- und steuerrechtlichen Belangen gleichstellt. Nein, sie ermöglichen damit sogar eine vollständige Öffnung der Ehe. Das ist ein klarer Sieg für alle Lesben und Schwulen.
Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten familienrechtlich gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher Weise in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft miteinander verbunden. Artikel 6 des Grundgesetzes, der Förderung von Ehe und Familie vorsieht, rechtfertigt eine Benachteiligung der Lebenspartnerschaft nicht. Dies muss endlich auch die CSU anerkennen.
Ebenso muss auch die seit Jahren bestehende Diskriminierung und Ausgrenzung von homosexuellen Mitbügerinnen und Mitbürger durch die bayerische Staatsregierung ein Ende finden. Bayern ist im Vergleich zu anderen Bundesländern das Land mit den meisten diskriminierenden Haltungen gegenüber Lesben und Schwulen. So hat die bayerische Staatsregierung erst vor kurzem eine weitere Diskriminierung für eingetragene Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht bezugnehmend auf den Familienzuschlag zugelassen. Als letztes Bundesland werden hierbei nur Beamtinnen und Beamte rückwirkend anerkannt die im jeweiligen Bezugsjahr Ihren Arbeitgeber verklagt haben.
Wir fordern daher die bayerische Staatsregierung auf, den Weg zur vollständigen Gleichstellung von Homosexuellen freizumachen und den Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Taten folgen zu lassen.